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Aktuelles

Verlängerung des Lockdowns
Anmeldung für die Notbetreuung


Infos zum Lockdown


Am 05.01.2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammen mit der Bundesregierung die Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 beschlossen. Auch wenn die Umsetzung dieser Beschlüsse in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg noch auf sich warten lässt, möchten wir Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen ermöglichen.
  • Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
  • In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder unter 14 Jahren werden dabei zukünftig berücksichtigt.
  • Betriebskantinen werden geschlossen, die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken bleibt zulässig.
  • Dringende Bitte an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tages-Insziden von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen keinen triftiger Grund dar.
  • Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Hierfür sollen Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in den Einrichtungen angeworben und geschult werden.
  • Der Eintrag von neuen Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland soll stark eingedämmt werden. Dazu wird das Bundesministerium der Gesundheit eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in diesen Fällen verstärkt und mit besonderer Priorität wahrgenommen wird.
  • Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können.
  • Die aktuellen Regelungen der Länder zum Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen werden bis Ende Januar 2021 verlängert.
  • Das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 wird für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen aufgrund pandemiebedingter Schließung eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird.
  • Im Rahmen der finanziellen Hilfsprogramme erfolgen Auszahlungen aus der Überbrückungshilfe III des Bundes durch die Länder.
  • Für Einreisen aus Risikogebieten wird neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis vorzeitig beendet werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt (Zwei-Test-Strategie). Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen (CoronaVO Einreise-Quarantäne) umgesetzt.
  • Am 25. Januar 2021 werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs über die Maßnahmen ab dem 1. Februar 2021 beschließen.
Der vollständige Beschluss ist angefügt und kann auf den Seiten des Bundes abgerufen werden.
 

Schließung von Schulen und Kitas / Notbetreuung


Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar 2021 wie folgt im Land umzusetzen. Die Schulen und Einrichtungen wurden bereits gestern (06.01.2021) über die konkrete Umsetzung informiert.
  • Weiterhin Schließung von Schulen und Kitas: Alle öffentlichen und privaten Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinderpflege bleiben in der kommenden Woche (vom 11. Januar bis 17. Januar 2021) zunächst weiterhin geschlossen. Es findet weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen statt.
  • Ebenso erfasst von dieser Regelung sind die Grundschulförderklassen und die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule der flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule.
  • Über eine Öffnung der Grundschulen im Präsenzbetrieb ab 18. Januar 2021 wird in der Woche ab dem 11. Januar 2021 im Lichte der dann wieder valideren Daten zur Infektionslage entschieden. Dies soll auch in Bezug auf die SBBZ mit den weiteren Förderschwerpunkten, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege sowie Schulkindergärten gelten.
  • Grundschulen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
  • Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Für den Fernunterricht gibt es seit Juli 2020 landesweit verbindliche Qualitätskriterien und Vorgaben. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
  • Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist. Ab 18. Januar soll abhängig von den dann zur Verfügung stehenden Daten Präsenzunterricht vorgesehen werden.
  • Notbetreuung: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege und für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, soll die bestehende Notbetreuung weiter angeboten werden.  Konkretisiert wurde, dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können. Die Notbetreuung der Schulen werden von der Schulleitung organisiert, die in Kitas vom jeweiligen Träger. Die Vorgaben zur Notbetreuung für die aktuelle Phase der Schließung sind bewusst offen gestaltet, so dass eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme ermöglicht werden kann.
  • Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bleiben unter Fortführung des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen geöffnet. Es besteht jedoch für die Schülerinnen und Schüler keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb.
  • Auch für die Abschlussklassen soll es ab dem 18. Januar nach Möglichkeit mit dem Präsenzunterricht weitergehen. Dazu wird es kommende Woche auf der Basis dann vorliegender Daten erneut Gespräche geben.

Anmeldungen für die Notbetreuung für die Zeit vom 11.01. bis 15.01.2021 sind ab sofort möglich. Bitte verwenden Sie hierfür die beigefügten Formulare:
Informationen zur Notbetreuung
Anmeldung zur Notbetreuung


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