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Aktuelles

Singenberger Weiher bleibt weiterhin geschlossen


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

gem. § 13 Abs. 1 Nr. 9 der aktuellen Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 bleibt der Betrieb des Singenberger Weihers bis auf weiteres untersagt.

Derzeit kann leider noch nicht abgeschätzt werden, wann der Singenberger Weiher wieder öffnen kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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