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Aktuelles

Neufassung der Corona-VO
weitere Lockerungen ab 28.06.2021


Die Landesregierung hat die neunte Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) notverkündet. Die CoronaVO wurde grundlegend überarbeitet. Die Verordnung hat eine neue Struktur erhalten, mit dem Ziel die CoronaVO verständlicher und praxistauglicher zu machen.

Der Allgemeine Teil umfasst folgende Regelungen:

Das bisherige System der Öffnungsstufen entfällt. Neu eingeführt werden in § 1 Abs. 2 vier Inzidenzstufen:

  • Inzidenzstufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von höchstens 10.
  • Inzidenzstufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert über 10 und höchstens 35.
  • Inzidenzstufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von über 35 und höchstens 10
  • Inzidenzstufe 4: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von über 50.

Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (Abs. 1), Ausnahmen hiervon, z.B. im privaten Bereich oder im Freien, werden in Abs. 2 aufgeführt.

Besondere Regelungen

Dieser Teil orientiert sich an den verschiedenen Lebensbereichen. Die Beschränkungen gelten jeweils abhängig von den Inzidenzstufen. Hiervon umfasst sind:

  • § 7 Allgemeine Kontaktbeschränkungen
  • § 8 Veranstaltungen
  • § 9 Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes
  • § 10 Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen
  • § 11 Kultur-, Freizeit- und sonstige Einrichtungen sowie Verkehrswesen
  • § 12 Außerschulische, berufliche und akademische Bildung
  • § 13 Gastronomie, Beherbergung und Vergnügungsstätten
  • § 14 Handels- und Dienstleistungsbetriebe
  • § 15 Sport und Sportveranstaltungen
  • § 16 Schlachtbetriebe und der Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft

In diesem Teil wurde von umfangreichen Detailregelungen abgesehen.

Die Verordnung tritt am Montag, 28. Juni 2021, in Kraft und gilt bis 26. Juli 2021.

FAQ zu den Regelungen für die einzelnen Lebensbereiche stehen auf der Website des Landes zur Verfügung.

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