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Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 2. Änderung, 2. Erweiterung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Kapellenberg III und die örtlichen Bauvorschriften hierzu


Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 2. Änderung, 2. Erweiterung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Kapellenberg III" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der voraussichtliche räumliche Geltungsbereich ist im folgenden Lageplan unter diesem Link dargestellt.

Im Rathaus der Gemeinde Amtzell (Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell), Zimmer 5 -Bauamt wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 27.09.2021 bis 08.10.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Zur Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen die Einsicht nehmen, ist zu achten.

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Amtzell, den 24.09.2021

Clemens Moll

Bürgermeister

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