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Aktuelles

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung, 2. Erweiterung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Kapellenberg III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu


Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2021 den Entwurf zur 2.  Änderung, 2.  Erweiterung und 1.  Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Kapellenberg III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 03.12.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich der rechtsverbindlichen 1.  Änderung und Erweiterung des "Kapellenberg III" und umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn.  12 (Teilfläche) und 56/1 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 03.12.2021 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 27.12.2021 bis 28.01.2022 im Rathaus der Gemeinde Amtzell (Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell), Flur, 1. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 16 bis 18 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.).

Aufgrund der derzeitigen Situation bitten wir um Terminvereinbarung mit Herrn Halder unter der Telefonnummer 07520 950-18.

Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen die Einsicht nehmen, ist zu achten.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

-        Umweltbericht in der Fassung vom 03.12.2021 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

-        Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB des Regierungspräsidiums Tübingen (zur randlichen Lage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet und die rechtlichen Vorgaben hierzu sowie zur Hochwasser angepassten Bauweise), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu den Zielen der Raumordnung des Regionalplanes 1996, zur randlichen Lage in einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege gem. Regionalplanentwurf 2021, zum Biotopverbund, zum vorbeugenden Hochwasserschutz, zu regional bedeutsamen Fließgewässern, zu Renaturierungen von Fließgewässern und zu Gewässerrandstreifen), des Landesamtes für Denkmalpflege (zum Thema Kulturdenkmal, Prüffallgebiet, frühzeitigen Untersuchungen und Vorgehen bei Funde oder Befunde) und des Landratsamtes Ravensburg, SG Naturschutz (zum Artenschutz und zur Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung), SG Oberflächengewässer (zum Überschwemmungsgebiet, Hochwasserschutz und Risikogebieten)

-        Informationen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Fassung vom 20.09.2021 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zu allgemeinen Hinweisen zur Geotechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zur randlichen Lage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet und die rechtlichen Vorgaben hierzu sowie zur Hochwasser angepassten Bauweise), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu den Zielen der Raumordnung des Regionalplanes 1996, zur randlichen Lage in einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege gem. Regionalplanentwurf 2021, zum Biotopverbund, zum vorbeugenden Hochwasserschutz, zu regional bedeutsamen Fließgewässern, zu Renaturierungen von Fließgewässern und zu Gewässerrandstreifen), des Landesamtes für Denkmalpflege (zum Thema Kulturdenkmal, Prüffallgebiet, frühzeitigen Untersuchungen und Vorgehen bei Funde oder Befunde), des Landratsamtes Ravensburg, SG Bodenschutz (zum Bodenschutzkonzept), SG Oberflächengewässer (zum Überschwemmungsgebiet und Hochwasserschutz, Risikogebieten und Hinweisen zum Wasserhaushaltsgesetz) und des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung, Neukirch (zur gesicherten Trinkwasserversorgung)

-        Artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büro Sieber vom 27.08.2019 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen")

-        Geotechnisches Gutachten der fm geotechnik vom 13.05.2019 (zur geomorphologischen Situation, Bodenschichten, bautechnische Beschreibung, Bodenkennwerte und -klassifizierung, Erdbebenklassifizierung, umwelttechnische Erkenntnisse, Schicht- und Grundwasserverhältnisse, Durchlässigkeit der anstehenden Böden sowie zur Gründung und zu baubegleitenden Maßnahmen)

-        rechtsverbindlicher Bebauungsplan (1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Kapellenberg III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu)

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen:

-        Geringfügige Anpassungen der Baugrenze im Bereich des geplanten Grundstückes Nr. 12 im nordwestlichen Bereich sowie im zentralen östlichen Bereich

-        Aufnahme zweier Umgrenzungen von Flächen für Stellplätze im südöstlichen Bereich des geplanten Grundstückes Nr. 12

-        Festsetzungen einer Umgrenzung der Flächen, die auf Grund der Lage im HQ100- und HQextrem-Bereich von der Bebauung freizuhalten sind mit Einschränkung baulicher Anlagen im westlichen Bereich des geplanten Grundstückes Nr. 12

-        Aufnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche samt Eintrag des erforderlichen Wendebereiches mit Bemaßung

-        Festsetzung einer Untergeschoss-Fußbodenhöhe über NHN (UGH) als Mindestwert zum Hochwasserschutz im Bereich des geplanten Grundstückes Nr. 12

-        Anpassung der Geltungsbereiche zur Änderung, Erweiterung und Aufhebung sowie Herausnahme des Aufhebungs-Geltungsbereiches aus dem Gesamt-Geltungsbereich zur 2. Änderung und 2. Erweiterung

-        Fortführende Übernahme der HQ100- und HQextrem-Bereiche aus den Hinweisen in ein eigenes Kapitel "Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB

-        Aufnahme einer hinweislichen Darstellung des Deckenbuchs westlich des geplanten Grundstückes Nr. 11

-        Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung

-        redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

Amtzell, den 17.12.2021

Clemens Moll

Bürgermeister

Lageplan Geltungsbereich Kapellenberg III

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