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Änderung der Anlage zu § 13 Absatz 2 der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Amtzell


Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell in öffentlicher Sitzung am 24. April 2023 die folgende Änderung der Anlage zu § 13 Absatz 2 der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Amtzell zum 1. Juli 2023 beschlossen.

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