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Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Weiler Geiselharz, 2. Teiländerung“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Veröffentlichung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat am 18.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Weiler Geiselharz, 2. Teiländerung“ (bestehend aus dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.08.2023) und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gebilligt und beschlossen, die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Mit der 2. Teiländerung wird der rechtswirksame Bebauungsplan ‚Weiler Geiselharz‘ 1. Teiländerung von 2019 geändert. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.

Den Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen
Begründung finden Sie hier.

Den Planteil finden Sie hier.

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