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Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Campinganlage Büchel, 2. Änderung und Erweiterung"


Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2024 den vor-habenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Campinganlage Büchel, 2. Ände-rung und Erweiterung“ in der Fassung vom 01.03.2024 nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Gesamt-fläche von ca. 1,85 ha mit Teilflächen der Flurstücke Nr. 1916/3 und 1918 sowie Teilflächen der Kreisstraße K7990, Flurstücke Nr. 1916, 534/2 und 1919/1.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvor-schriften wird wie folgt begrenzt:
Im Norden und Osten durch Teilflächen des Flurstückes Nr. 1916/3,
Im Süden durch das Flurstück Nr. 1919 und Teilflächen der Kreisstraße K7990, Flur-stücke Nr. 1916 und 1919/1 sowie Teilflächen des Flurstückes Nr. 1918,
Im Westen durch das Flurstück Nr. 530/3 und Teilflächen der Kreisstraße K7990, Flur-stücke Nr. 1916 und 534/2 sowie Teilflächen des Flurstückes Nr. 1918.

Die Bekanntmachung finden Sie hier.

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