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Rathaus

Dienstleistung

Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.

Kindertageseinrichtungen sind

  • Kinderkrippen,
  • Kindergärten und
  • Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.

zuständige Stelle
  • der Träger der Einrichtung oder
  • die Gemeindeverwaltung oder
  • direkt die Kindergartenleitung
Voraussetzungen
  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.
Verfahrensablauf

bei kommunalen Einrichtungen:

Suchen Sie sich einen passenden Kindergarten aus. In größeren Städten und Gemeinden erhalten Sie beim Jugendamt eine kostenlose Übersicht.

Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind infrage kommt (z.B. Öffnungszeiten, Angebot von Mahlzeiten, erzieherische Schwerpunkte).

Lassen Sie Ihr Kind vormerken. Die einzelnen Träger regeln Vormerkungen unterschiedlich. Einige Einrichtungen geben Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch. In anderen Einrichtungen können Sie sich telefonisch vormerken lassen. In größeren Städten können Sie Ihre Kinder für mehrere Kindergärten eintragen lassen. Der kommunale Träger ermittelt, in welcher der aufgeführten Einrichtungen Ihr Kind einen Platz bekommen kann.

Lassen Sie Ihr Kind ärztlich untersuchen. Die ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die tägliche Betreuungszeit, Betreuungskosten und Kündigungsfristen.

bei Einrichtungen freier Träger und privater Betreiber:

Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten bitte direkt beim freien Träger oder dem Betreiber des Kindergartens.

Kitas in Amtzell unter kommunaler und kirchlicher Trägerschaft:
Infomittage werden in beiden Einrichtungen im zeitigen Frühjahr  (Ende Febr. - Anfang März) angeboten und im gemeindlichen Amtsblatt bekanntgegeben. An den Terminen können Sie Ihr Kind für das neue Kindergartenjahr ab September des jeweiligen Jahres anmelden.
Bei sonstigen Anmeldungen während des Jahres setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Einrichtung in Verbindung

Zum kommunalen Kindergarten Sankt Gebhard 
Zum katholischen Kindergarten Sankt Johannes

Erforderliche Unterlagen
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Frist/Dauer

abhängig von der Einrichtung

Kosten/Leistung

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

Sonstiges

Keine

Vertiefende Informationen

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

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