Lebenslage
Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Dienstleistungen
Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
Melderegister - Auskunftssperre beantragen
Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
Wohnsitz abmelden
Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
Übergeordnete Lebenslage: Umzug